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Mai 2007
Anerkennungs- und Zulassungsverordnung „Weiterbildung“ (AZWV)
Am 1. Juli 2004 trat die Verordnung über das Verfahren zur Anerkennung von fachkundigen Stellen sowie zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem SGB III (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung "Weiterbildung" - AZWV) in Kraft. weiter...
QM STUFEN-MODELLl® für wirtschaftsorientierte Bildungsunternehmen
Bestätigung der Konformität gemäß PAS 1037 : 2004

... für Bildungsunternehmen, die ihre Leistungen der Wirtschaft anbieten. Zukünftig wird die berufliche Weiterbildung durch die Agenturen für Arbeit nur dann gefördert, wenn eine „fachkundige Stelle“ festgestellt hat, dass der Weiterbildungsträger und sein Bildungsangebot die gesetzlichen Forderungen nach den §§ 84, 85 SGB III (siehe auch 2. Gesetze und Rechtsverordnung SGB III § 84 Anforderungen an Träger) erfüllen.

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